Martin Diefenbach - Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht LL.M. ist Mitglied von LEGITAS - einer Kooperation selbständiger Rechtsanwaltskanzleien.
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Anlegerschutzrecht
Wegen der sinkenden Rentenansprüche sorgen immer mehr Menschen privat für das Alter vor. Und das ist auch gut so! Nur leider tummeln sich auch viele schwarze Schafe auf den Kapitalmärkten, die teils vorsätzlich, teils aus Unvermögen Ihr Kapital verschleudern. Um Ihnen in diesen Fällen zu helfen, beraten wir Sie insbesondere bei folgenden Fragen:
Was tun bei fehlerhafter Vermögensverwaltung/Anlageberatung?
Wussten Sie schon, dass Anlageberater - und somit auch Bankberater - sehr weitgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen? Und dass der Umfang dieser Pflichten sich insbesondere nach Ihrem Vorwissen, Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien richtet?
Schadensersatzansprüche können deshalb bestehen:
- wenn Sie beim Kauf von Anleihen nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sind (Beispiel: Argentinienanleihen).
- wenn die empfohlenen Werte nicht Ihrem Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprechen (Beispiel der neuen Märkte zur Alterssicherung, oder Aktien(-fonds) bei einem Anlagehorizont von weniger als zwei Jahren).
- wenn für die Beratung versteckte Gebühren eingestrichen werden (Beispiel: "kick back"-Geschäfte)
- wenn bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen nicht auf die besonderen Risiken hingewiesen wird (Beispiel: Zwangsverkauf der Papiere bei Unterschreitung einer bestimmten Deckungssumme).
- Vermögensverwalter treffen noch weitergehende Pflichten. Sie müssen den Anleger nicht nur beim Kauf, sondern fortwährend über Risiken der betreffenden Anlage hinweisen (Bespiel: bei negativer Presse bzgl. eines bestimmten Wertes in Ihrem Depot).
Was tun beim kreditfinanzierten Erwerb von "Schrottimmobilien" und geringwertigen Immobilienfonds?
Wussten Sie schon, dass Sie auf Kredit erworbene Immobilien-Fondsanteile Zug um Zug gegen die von Ihnen geleisteten Darlehensraten zurückgeben können, wenn der Kauf- oder Finanzierungsvertrag in einer sogenannten Haustürsituation zustande gekommen ist, und es sich bei dem Fondsanteilserwerb und der Finanzierung um ein "verbundenes Geschäft" handelt?
Beim Immobilienkauf steht zu dieser Frage eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Kürze an.
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