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Fragebogen

Immobilienbewertung | Immobilienkaufberatung

Fragebogen.

Für ein Kurzgutachten Ihrer Immobilie fordern Sie bitte unseren Fragebogen an..
 

Die erforderlichen Daten finden Sie im Grundbuchauszug und im Kaufvertrag. Die Bewertung übersenden wir Ihnen i. d. R. binnen einer Woche.

Sofern wir eine entsprechende Überteuerung feststellen, haben Sie die Wahl:

-    Selbst einen geeigneten Rechtsanwalt für eine mögliche
     Rückabwicklung des Kaufvertrages zu suchen,

-    einen Rechtsanwalt von unseren Internetseiten zu kontaktieren.

 

Den Fragebogen für das Kurzgutachten fordern Sie ganz einfach über unsere Mailadresse,

sv-mg@t-online.de

an.

Wenn Sie mit dem Textprogramm Word 97 oder Word 2000 bzw. Word 2002 arbeiten, erhalten Sie den Fragebogen als e-Mail-Datei (PDF).

 

Kosten nach Auftragserteilung:

Die Abrechnung für unsere Tätigkeit nach schriftlicher Auftragserteilung erfolgt nach HOAI § 34 (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung, oder nach nach freier Vereinbarung. Diese Kosten werden i.d.R. nach Obsiegen von der Gegenseite wieder erstattet.

Die Erstellung unserer Beweissicherungen und Bewertungen erfolgen nach höchstrichterlichen Entscheidungskriterien.

Die Kosten einer eventuellen Klage decken u. U. eine Rechtsschutzversicherung, den Schwerpunkt des Anlagebetrugs trägt der über uns oder Ihnen eingesetzte Rechtsanwalt Ihrer Rechtsschutzversicherung vor.

Oft ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden und die Geldmittel sind ebenfalls knapp bemessen, hier springt nach Überprüfung der Erfolgsaussichten i. d. R. die gesetzliche Prozesskostenhilfe ein.

Für eine Bewertung (Wertfeststellung zum Kaufdatum) in Kurzform Ihrer Immobilie fallen ca. 330,-- € zzgl. MwSt. (392,70 €) an. Hinzu kommen noch eventuelle Gebühren für die Bodenrichtwertauskunft. Diese sind für jede Stadt und Gemeinde unterschiedlich und belaufen sich i. d. R. auf 10,-- € bis 35,-- €.

 

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