Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann Linzer Str. 5 - 28359 Bremen Tel: (0421) 24 685-0 - Fax: (0421) 24685-11 e-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de - Internet: www.hahn-rechtsanwaelte.de
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L. Am Kaiserkai 10 - 20457 Hamburg Tel: (040) 36 79 87 - Fax: (040) 36 56 81 e-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de - Internet: www.hahn-rechtsanwaelte.de
Tätigkeitsschwerpunkt: Wir sind bundesweit für den privaten und institutionellen Anleger ausschliesslich im Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht sowie Kapitalmarktrecht tätig. Unsere Kanzlei unterhält Standorte in Hamburg und Bremen.
Tätigkeit
Wir sind bundesweit im Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht und Kapitalmarktrecht (s. Focus-Anwaltsliste, Ausgabe 24/2000, JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006 u.a.) tätig.
Grauer und regulierter Kapitalmarkt
Wir vertreten ausschließlich geschädigte Anleger des "Grauen" und geregelten Kapitalmarktes. Im Einzelnen haben wir die Interessen von Mandanten in folgenden Bereichen gegen eine Vielzahl von Gesellschaften, deren Verantwortlichen, Treuhänder, Anlagevermittler und finanzierende Banken durchsetzen können:
- Börsenterminoptions- und direktgeschäfte / Derivate
- Optionsscheingeschäfte
- Wertpapiergeschäfte
- OTC-Aktien und sog. Penny Stocks
- Anlagevermittler- und Anlageberaterhaftung
- typisch und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen
- Immobilienanlagen / sog. Schrottimmobilien
- offene und geschlossene Immobilienfonds
- Schiffsbeteiligungen
- Bankgarantiegeschäfte / Nonsensangebote
- Medienfonds
Windparkfonds
Gegenwärtig sind wir u.a. für eine große Anzahl von Wohnungseigentümer / Fondsgesellschafter der Bast-Bau GmbH i.L. tätig. Besuchen Sie hierzu auch die Rubrik "Aus der Praxis".
Ziele
Vor allem sehen wir unsere Aufgabe darin, geschädigten Anlegern zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Wir betreiben aber auch rechtspolitisch Aufklärung und setzen uns gegenüber dem Gesetzgeber für die Verbesserung der Anlegerrechte ein. Unsere Rubrik "Der HRP-Newsletter" soll u.a. dazu beitragen, Anleger auf aktuelle Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt aufmerksam zu machen und über unsere rechtliche Arbeit und Entwicklungen der Kanzlei zu informieren. Es ist unser Ziel, das bestehende Informationsgefälle zwischen Anlegern und Anbietern / Emittenten zugunsten unserer Mandanten zu verringern.
Instrumentarium
Ist ein Schaden bereits eingetreten, verfügen wir über ein abgestimmtes Instrumentarium, um effizient und schnell zu handeln:
Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich als auch prozessual für unsere Mandanten mit dem größtmöglichen Einsatz tätig. Eine möglichst frühe Vermögensrecherche ist für uns selbstverständlich. Hierbei prüfen wir die Solvenz der Anlagefirmen, der Hintermänner und der Gesellschafter mit dem Ziel, bereits in diesem Stadium des Verfahrens die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten einschätzen zu können. Um diesen Zweck zu erreichen, arbeiten wir mit renommierten Detekteien und ausgewiesenen Sachverständigen zusammen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Wahl des Gerichtsstandes, das sog. forum shopping, der die besten Erfolgsaussichten verspricht. Hierbei spielt der Firmensitz der Anlagefirma eine Rolle wie alternativ der Ort, an dem eine unerlaubte Handlung verwirklicht worden ist.
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