Rechtsberatung
nur durch
Rechtsanwälte!

Immobilienkaufberatung
Immobilienbewertung
Beweissicherungen
bei Schrottimmobilien




 

Immobilienbetrug

Immobilienbewertung | Immobilienkaufberatung

Immobilienbetrug bei Erwerbermodellen, Steuermodelle, Liquiditätsmodelle (mit Kapitalrückfluss), besonders bei Wohneigentum

Seit Beginn unserer Beratungstätigkeit im Bereich Immobilienbetrug sind wir immer mit gescheiterten bzw. notleidenden Finanzierungen bei Erwerbermodellen konfrontiert worden.
Zum Teil kamen Ratsuchende zu uns, die sich über das Ausmass der Verluste bei Ihrem Immobilienerwerb noch gar nicht im Klaren waren, die eigentlich nur ein “ungutes Gefühl” hatten.
Bei einer Vorabprüfung hat sich dann häufig herausgestellt, dass der Schaden bei
50.000,-- € und mehr lag.
In vielen Fällen drohte die Zwangsversteigerung oder das Objekt war bereits mit erheblichen Verlusten verkauft oder versteigert worden.

Die Erwerber sassen auf einen Schuldenberg von Zigtausend €.
In fast keinem Fall lagen die monatlichen Belastungen bei den Beträgen, die den Kunden bei Abschluss vorgerechnet waren. Natürlich waren die Wohnungen erheblich überteuert.

Was nun???
Entweder werden die überhöhten Belastungen zähneknirschend weitergezahlt oder das Objekt wird verkauft und hohe Verluste realisiert.

Die dritte Möglichkeit, den Vermittler oder Verkäufer oder gar die Bank zu verklagen und Schadenersatzansprüche bzw. die komplette Rückabwicklung geltend zu machen ist in der Vergangenheit nur von wenigen ins Auge gefasst worden, weil ihnen das Prozessrisiko zu hoch erschien.
 

 

Immobilienbetrug mit Schrottimmobilien in Deutschland!

Erwerber- und Steuermodelle (Eigentumswohnungen und andere Immobilien) werden überwiegend von Vertriebsgruppen, teilweise auch von Einzelkämpfern verkauft.
Diese Wohnungen (Immobilien) werden meist ohne oder mit sehr geringem Eigenkapital an den Mann bzw. Frau gebracht.

Finanziert werden soll dieser Erwerb durch Steuerersparnis und durch Mieteinnahmen.
Wichtig für den Anlageberater ist nur ein gesichertes Einkommen, das auch oft nach oben frisiert wird, um eine überteuerte Eigentumswohnung zu finanzieren.

Viele Banken spielen bei diesen Geschäften gerne mit.

Für Vermittler, Vertriebe und Initiatoren klingeln aufgrund der hohen Gewinne kräftig die Kassen und diese Gagen muss auch einer bezahlen - natürlich der Erwerber.

Überteuerungen von über 100 Prozent
und mehr sind keine Seltenheit!!!

Schon bei einem Nettoeinkommen ab 1.200 € werden solche Objekte angeboten und auch verkauft, meist mit einer utopischen Mietgarantie, die mit der tatsächlich bezahlten Miete nicht zu vergleichen ist.

Das dicke Ende kommt meist mit Ablauf der Mietgarantie, sofern der Mietgarantiegeber nicht schon, wie oft vorgeplant, bereits nach einem oder zwei Jahren in Konkurs geht.

Die tatsächlichen Mieteinnahmen tragen nicht mehr die Kosten für Zins und Tilgung und eine Überschuldung des Anlegers ist bereits vorprogrammiert, die nicht selten mit der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung endet.
Wenn Sie selbst ein Opfer dieser Geschäftspraktiken geworden sind, oder wenn Sie jetzt erst wissen oder vermuten, dass Sie eine Wohnung zu teuer erworben haben, sollten Sie sich baldigst mit uns in Verbindung setzen. Häufig können wir Ihnen durch eine entsprechende Problemlösung helfen.

Unsere Dienstleistung umfasst die komplette Beweissicherung, die rechtliche Seite übernimmt auf Wunsch einer unserer erfahrenen Kooperationsanwälte, selbstverständlich dürfen Sie auch Ihren eigene Anwaltskanzlei zu Rate ziehen.

 

[Home] [Leistungsspektrum] [Gutachten] [Immobilienkaufberatung] [Gutachter München] [Gutachter Nürnberg] [Gutachter Berlin] [Urteil Schrottimmobilie] [Aktuelles / Urteile] [Standortbewertung] [Immobilienbetrug] [Schrottimmobilien] [Immobilienfonds] [Zwangsversteigerung] [Brief RA Fiala] [Fragebogen] [Rechtsanwälte] [Onlinegutachten]