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Onlinegutachten

Immobilienbewertung | Immobilienkaufberatung

Onlinegutachten:

Onlinegutachten werden von uns nicht angefertigt.
Banken, Gerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. verlangen, dass der Sachverständige eine besondere Sachkunde nachweisen kann.

Dies ist gegeben, wenn der Sachverständige nach DIN EN 17024 zertifiziert ist, oder von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Da der Sachverständige für seine Tätigkeit voll in der Haftung steht, wird er sich nicht unbedingt auf Ferndiagnosen und Angaben des Auftraggebers verlassen.

Meistens steht der Satz dabei, dass für das “Gutachten” keine Haftung übernommen wird und dass dieses Onlinegutachten kein richtiges Immobilien-Gutachten ersetzt.

WARUM GIBT MAN DANN GELD AUS, FÜR EIN “GUTACHTEN” DASS MAN NICHT BRAUCHEN KANN!

Alleine die behördlichen Auskünfte für den Bodenwert kostet beispielsweise in München 30,-- €, für die Onlinebewertungen wird aber ab 17,-- € bis 39,-- € geworben.

Wie soll ein richtiges Ergebnis mit vorgenannten Preisen zu erwarten sein?

 

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