Immobilienbewertung Gerhard Maier - Einsteinstraße 129 - 81675 München

Immobilienbewertung | Gutachten | Gutachter | Sachverständiger | Hauskauf-Beratung

Leistungen
SvB Maier-04

Sachverständiger - Gutachter für Immobilien

  • Leistungen allgemein:
     
  • Gutachten für gerichtliche oder private Auseinandersetzungen
  • Gutachten für Hauskauf, Wohnungskauf oder Verkauf von Grundstücken und Gebäuden oder Grundstücksteilen.
  • (Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen usw....
  • Bewertung von Hotel- und Gastronomiegrundstücken.
  • Wertermittlung aus steuerlichen oder bilanziellen Anlässen.
  • Bewertung von Sonderimmobilien, z. B. Einkaufszentren, Altenheime, Bürozentren usw....
  • Überprüfung von Renditenchancen geplanter Investitionen in Immobilien.
  • Bewertungen von Rechten, wie Nießbrauchrecht, Wohnrechten, Erbbaurechten usw..
  • Problemlösungen, Bewertungen und Beweissicherungen nach überteuerten
  • Immobilienerwerb und/oder Immobilienfonds, sogenannten Schrottimmobilie    (Erwerber,- Steuer- und Liquiditätsmodellen), d. h., bei Immobilienbetrug) (Erwerber,- Steuer- und Liquiditätsmodellen), d. h., bei Immobilienbetrug)
  • Bewertung und Beweissicherung von geschlossenen Immobilienfonds bzw. Anteilen.
  • Bewertung für Zwangsversteigerungsverfahren und Insolvenzverfahren

Leistungen Geschädigter Anleger:
Sie haben einen Vermögensschaden durch Falsch- oder Fehlberatung erlitten und möchten Ihren Schaden ersetzt haben. Noch wissen Sie aber nicht, wie Sie dabei vorgehen sollen.
Meistens können wir Ihnen schon durch eine gutachterliche Vorprüfung behilflich sein. Hier wird noch kein aufwendiges und kostenintensives Gutachten erstellt, sondern wir versuchen erst einmal heraus zu finden, was passiert ist und wie Sie das am besten beweisen können.

Anschließend können wir Ihnen - meist mit Ihrem Rechtsanwalt oder einem Fachanwalt - die Wege aufzeigen, wie Sie am effizientesten vorgehen können. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und Geld!
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung erbringen dürfen. Unsere Leistung bezieht sich ausschließlich auf die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes und der Bewertung Ihrer Immobilie.

Nicht sicher, ob Sie als Anleger/in geschädigt worden sind:
Sie haben das Gefühl, dass bei Ihrer Immobiliengeldanlage irgend etwas nicht stimmt und Sie vielleicht einen Schaden zu befürchten bzw. bereits erlitten haben.

Wenn Sie mehr Sicherheit haben wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Meist können wir schnell herausfinden, ob Ihr Verdacht begründet ist. Sie erhalten nicht nur Klarheit sondern auch Hilfestellung für die nächsten Schritte. Sie sparen dadurch sehr viel Zeit und Geld.

Leistungen Immobilienkaufberatung:
Kaufberatung und Berechnung vor dem Erwerb.
Keine Provisionszahlung für eingesparten Kaufpreis!

Gutachten für Amtsgerichte und Privat.
Überprüfung von für Zwangsversteigerungen erstellte Gutachten im Zwangsversteigerungsverfahren im Auftrag von Verfahrensbeteiligten sowie für Amts- und Landgerichte usw....

Leistungen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht):

Als zertifizierter Sachverständiger stehe ich selbstverständlich im Rahmen meiner fachlichen Voraussetzungen als Gerichtsgutachter zur Verfügung.
Idealerweise setzen Sie sich vor der Definition des Beweisbeschlusses mit uns in Verbindung und besprechen die mögliche Aufgabenstellung. In vielen Fällen konnten wir bereits hier Tips und Anregungen für eine verbesserte bzw. optimierte Beweisführung geben. Sofern der Beweisbeschluss bereits formuliert ist, können wir auch hier schon besprechen, ob wir grundsätzlich in der Lage sind, dass gewünschte Gutachten zu erstellen. Sie vermeiden somit die langwierige und kostenintensive Aktenversendung bis Sie einen entsprechenden Gutachter gefunden haben.
In der Regel erteilen wir verbindliche Auskunft erst nach Aktenerhalt, ob wir in der Lage sind, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Auch können wir dann erst den Umfang, die voraussichtlichen Kosten und Dauer der Gutachtenerstellung mitteilen.
Rechtsanwälte:
Sie suchen einen Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung für ein bestehendes Mandat. Idealerweise nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihr Fall noch im außergerichtlichen Stadium ist. Schon oft, konnten wir durch unsere rechtzeitige Einschaltung Anwälten bei der Beweisführung helfen, da wir über das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung verfügen. Hierdurch können Sie im Sinne Ihrer Mandanten oft zeitraubende und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden, da die Gegenpartei häufig zu außergerichtlichen Vergleichen bereit ist.

Sie können uns beauftragen als:
·  Parteigutachter
·  Gerichtsgutachter
natürlich können Sie uns selbst als Sachverständiger dem Gericht vorschlagen.