Gutachten für Hotels, Gaststätten und Hotelanlagen
Gutachten für Hotels werden erstellt - zur Ermittlung des Verkaufspreises - zur Ermittlung des Kaufpreises - zu bilanziellen Zwecken - zu steuerlichen Zwecken - bei Vermögensauseinandersetzungen - für Erbschaftsangelegenheiten - für Scheidungsfällen - für Vormundschaftssachen - für Zwangsversteigerungen - zur Ermittlung von Versicherungswerten
Gutachten für folgende Objektarten: Hotels (Für Hotels oder Gastronomiebetriebe ermitteln wir den angemessenen Kauf- oder Verkaufspreis im Ertragswertverfahren bzw. Pachtwertverfahren auf Basis der Immobilen-Wertermittlungsverordnung und/oder der Discounted-Cashflow-Methode)
Ebenfalls Freizeitobjekte mit Hotel oder Hotelanlage sowie Rechte und Belastungen
Bewertungen auch mit Discounted-Cash-Flow-Verfahren, Residualwertverfahren.
Renditeanalyse von Immobilieninvestitionen
Beratung vor Kauf einer Hotel-Immobilie
Bewertungen für Hotels und Hotelanlagen
Auftraggeber: - Privatleute - Unternehmen - Investoren - Hoteliers - Rechtsanwälte, Steuerberater, Vermögensverwalter - Sparkassen und Hypothekenbanken - Wohnungsbauunternehmen - Gerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte)
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