Immobilienbewertung Gerhard Maier - Einsteinstraße 129 - 81675 München

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Erbschaftssteuer Immobilien
SvB Maier-04

Erbschaftssteuer - Immobilien - Gutachten

Immobilienbewertung für Erbschaftssteuer in München und Bayern

Grundbesitzbewertung nach §§ 176 ff Bewertungsgesetz.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei der Vererbung von Immobilien (Haus - Wohnung usw.)

Gutachter / Sachverständige helfen Erben nach der Steuerreform

Die Reform der Erbschaftsteuer bringt eine bedeutende Änderung: Immobilien werden künftig höher bewertet - und damit können Steuern bei der Vererbung anfallen oder höher ausfallen. Damit Erben und Erbengemeinschaften nicht versehentlich zu viel zahlen, sollte der Wert der Immobilie genau ermittelt werden - mit Hilfe eines Sachverständigen. Experten sagen, mit einem Gutachten in der Hand sind die Chancen besser, dass das Finanzamt die Zahlen auch akzeptiert.

Immobilien zum Verkehrswert | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Bis zum 31. Dezember 2008 werden Immobilien im Durchschnitt nur mit etwa 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes bewertet. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete aber den Gesetzgeber, alle Erbsachen gleich zu behandeln - also etwa Immobilien und Bargeld. Alles müsse mit dem Verkehrswert angesetzt werden. Die neue Bewertung wird also zu deutlich höheren Werten führen. Das "soll" durch höhere Freibeträge aufgefangen werden.

Ab Januar 2009 klarere Verhältnisse | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Nun sollen klarere Verhältnisse herrschen: Wenn ein Haus einen Verkehrswert von 600.000 Euro hat, werden in dem Bescheid zur Besteuerung 600.000 Euro zugrunde gelegt. Wird ein Haus vererbt und gibt es kein Testament, muss der Erbe das Finanzamt darüber informieren. Die Behörde schickt dann ein Formular für eine Steuererklärung.

Hier muss der neue Eigentümer den Verkehrswert der Immobilie eintragen.

Gutachter / Sachverständige können helfen | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Grundsätzlich können Erben diesen Betrag meist nicht allein ermitteln. Wer Hilfe braucht, kann aber einen Gutachter in seinem Wohnort beauftragen. Sogenannte Onlinebewertungen oder Cirka-Bewertungen, wie in Immobilienscout24 haben mit dem Verkehrswert nicht zu tun. Diese Bewertungen sagen nichts über das Baujahr, Qualität und Zustand des Hauses oder der Wohnung aus - also über die vielen anderen Faktoren, die den Wert eines Hauses deutlich beeinflussen.
Für gewerbliche Objekte kann auch nur mit einem Vollgutachten inkl. Objektbesichtigung der Wert richtig ermittelt werden.

Finanzamt setzt oft höhere Werte an | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Neue Eigentümer müssen prinzipiell damit rechnen, dass der Fiskus die vorgelegten Zahlen ohne ein entsprechendes Sachverständigengutachten nicht anerkennt. „Das Finanzamt wird dann wahrscheinlich einen Bescheid mit einem höheren Verkehrswert schicken. Wer der Ansicht ist, der Hauswert oder Wohnungswert sei dort zu hoch angesetzt, kann gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen.

Sachverständige berücksichtigen auch Marktdaten | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Um solchen Ärger zu vermeiden, ist es gerade bei sehr großen und teuren Immobilien am besten, wenn die Bewertung durch einen 
zertifizierten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgt. Er besichtigt die Immobilie, führt eine Sachaufnahme durch und bewertet daraufhin die Immobilie. Der Gutachter nutzt dazu Marktdaten, örtliche Mietspiegel oder vergleicht das zu bewertende Objekt mit ähnlichen Gebäuden, die in der Vergangenheit verkauft worden sind.

Preise der Gutachter unterschiedlich | Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Wer den Gutachter bestellt, muss ihn allerdings auch bezahlen. Die Preise sind höchst unterschiedlich, je nachdem, ob man den örtlichen Gutachterausschuss beauftragt oder einen Sachverständigen. Dieser sollte in jedem Fall zertifizierter Sachverständiger oder ö.b.u.v. Sachverständiger sein, sonst sind Probleme mit der Anerkennung des Gutachtens meist vorprogrammiert.

Auch die Region kann dabei eine Rolle spielen, unter 1500 Euro plus Mehrwertsteuer kommt man hier in der Regel nicht davon.

Für eine Immobilie fallen bei uns Kosten ab 980,-- Euro zuzgl. 19 % MwSt.. an, wenn beispielsweise keine Erbbaurechte oder Nießbrauchrechte zu berücksichtigen sind und alle Unterlagen vorliegen, (Vollgutachten ca. 50 Seiten).

Aber auch Kosten von 10.000 Euro und mehr sind möglich, insbesondere bei Objekten, die mehrere Millionen Euro kosten.

Gutachten liegt i. d. R. binnen zwei Wochen vor

Wie lange es dauert, bis eine Immobilien-Bewertung durch den Gutachter abgeschlossen ist, hängt vom Objekt und der Region ab. Normalerweise arbeiten Sachverständige recht zügig.

Wenn der örtliche Gutachterausschuss beauftragt wird, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Liegen alle Unterlagen vor, können Auftraggeber etwa zwei bis acht Wochen nach Beauftragung das Gutachten erhalten.

Häufig zieht sich die Bearbeitung aber schon lange hin - und die Wartezeiten könnten noch länger werden, es gibt in einigen Regionen zu wenig Sachverständige für die nötigen Gutachten.