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Gutachten Region München und Bayern für 
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Wertermittlung / Immobilienberatung / Wertgutachten
für Gewerbeimmobilien und Industrieimmobilien

Gewerbeimmobilie ist nicht gleich Gewerbeimmobilie.

Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten dieser Gebäudekategorie. Als Gewerbeimmobilien gelten sogenannte Produktionsimmobilien wie Lager- und Vorratshallen sowie Verteilerzentren und Kühlhallen. Ladenlokale, Supermärkte und Einkaufszentren gehören zu den Handelsimmobilien. Außerdem gibt es noch Logistik- und Büroimmobilien, die ebenfalls zu den Gewerbeimmobilien gehören. Weitere Begriffe sind Freizeitimmobilien und Sonderimmobilien sowie Spezial- und Sozialimmobilien. Sich damit auszukennen, ist relevant im Bereich des Steuer- und Baurechts sowie für die Finanzierung.

Gewerbeimmobilien können auch mit Wohnimmobilien kombiniert sein. Gebäude oder Gebäudeteile, die komplett oder größtenteils der gewerblichen Nutzung dienen, sind Gewerbeimmobilien. Dazu gehören u. a. Büros und Werkstätten sowie Lager- und Einzelhandelsflächen.

Was zählt alles zu Gewerbeimmobilien?

Der Begriff Gewerbeimmobilien ist sehr unspezifisch und vereint unter seinem Dach eine Vielfalt an Gebäuden und Flächen. Grundsätzlich bezeichnet man alles als Gewerbeimmobilie oder -fläche, was ausschließlich oder größtenteils gewerblich genutzt werden. Klassische Gewerbeimmobilien sind beispielsweise Büros, Lagerhallen, Lagerflächen Werkstätten, Einzelhandelsflächen, Praxisräume, Produktionshallen, Supermarkt usw.


Wertermittlung bei Gewerbeimmobilien und Industriegebäuden


Wenn Sie über den Kauf oder die Verkauf von Gewerbeimmobilien nachdenken, sollten Sie sich im Vorfeld über die Rahmenbedingungen informieren. Ein großer unterschied zu herkömmlichen Wohnimmobilien besteht beispielsweise in der Wertermittlung. So werden einfach Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser) nach dem Sachwertverfahren bewertet, Gewerbeimmobilien und Mietimmobilien hingegen nach dem Ertragswertverfahren und/oder dem DCF-Verfahren, stützend auch das Sachwertverfahren.
Auch steuerlich sind Gewerbeimmobilien grundsätzlich anders zu behandeln, als Wohnobjekte.

Mischform: Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien

Neben den reinen Gewerbeimmobilien gibt es auch so genannte gemischt genutzte Gebäude. Hierzu zählen beispielsweise Wohnhäuser, die eine Werkstatt oder eine Handelsfläche angeschlossen haben. Dies ist häufig bei kleinen Unternehmen der Fall, die Ihren Betrieb und Ihre Wohnung in einem Gebäude unterbringen.

Gewerbliche Nutzung kann aber auch schon in kleinerem Umfang definiert werden. Wird beispielsweise eine Mietwohnung in hohem Maße auch für gewerbliche Zwecke genutzt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als Gewerbeimmobilie deklariert und somit anders bepreist werden.
Auch einige Klauseln und Mietrechte können dann beeinträchtigt werden.