Zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Die gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist die im zertifizierten Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises höchste erreichbare Qualifikation.

 

Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nach.

 

Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben).

 

Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf 3 Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen.

 

Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der Euronorm 45013 bzw. internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist somit europaweit bzw. weltweit anerkannt.

 

Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024

Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich der Zertifizierungsprozess unter Berücksichtung der DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch. Vergleichbar ist das mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master. Gemeinsamkeiten zwischen der öffentlichen Bestellung und der Zertifizierung:
Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der Öffentlichkeit fachlich und persönlich qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

 

Die Unterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung bestehen in folgenden Punkten:

Die öffentliche Bestellung beruht auf gesetzlicher Grundlage; stellt jedoch keine Berufszulassung mehr dar und ist keine Qualitäts- oder Qualifikationsgarantie.

Die Zertifizierung erfolgt auf Grund des Vertragsrechts zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Sachverständigen. Sie beruft sich dabei auf die Einhaltung der Europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 die zum Teil weitreichender und kontrollintensiver als die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist.


Der öffentlich bestellte Sachverständige muss vom Gesetzgeber vorgegebene Qualitätsstandards (besondere Sachkunde und Eignung) einhalten. Diese Standards sind durch die DIN EN ISO/IEC 17024 ebenso vorgegeben und verbindlich einzuhalten. Im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung wird die Einhaltung dieser Vorgaben laufend durch die Zertifizierungsstelle geprüft und überwacht.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger" ist geschützt (§132a StGB), die Bezeichnungen „zertifizierter Sachverständiger" nach DIN EN ISO/IEC 17024 ebenfalls. Der Schutz der Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger" stellt jedoch kein Qualifikationsmerkmal für den Sachverständigen dar.

 

Der öffentlich bestellte Sachverständige unterliegt öffentlich-rechtlicher Kontrolle, der privat zertifizierte Sachverständige unterwirft sich auf Grund privatrechtlicher Verträge der Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle. Da die Europäische Regelung den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Stellen ausschließen will (aus guten Gründen), darf auch hier der Überwachung durch Zertifizierungsstellen mehr Bedeutung beigemessen werden.

 

Die öffentlich bestellten Sachverständigen müssen einen Eid zur Bekräftigung ihrer Pflicht zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und persönlichen Leistungserbringung leisten.

 

Die zertifizierten Sachverständigen haben keine Möglichkeit zur Eidesleistung, sie unterliegen jedoch sehr strengen vertraglichen Pflichten. - Allerdings ist festzustellen, dass es sich bei den Anforderungen der Vereidigung um absolute Selbstverständlichkeiten handelt, denen jeder Sachverständige unterliegt.

 

Während der einmal abgelegte Eid jede Überwachung auf Einhaltung ersetzt, werden zertifizierte Sachverständige laufend auf die Einhaltung dieser Kriterien hin kontrolliert und jährlich überwacht.

 

Im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung gibt es für die Teilnahme an einem Zertifizierungsprozess unter Berücksichtung der DIN EN ISO/IEC 17024 keine Altersbegrenzung.

 

Die öffentlich bestellten Sachverständigen wurden früher auf Grund gesetzlicher Anordnung im Gerichtsverfahren bevorzugt herangezogen, die zertifizierten Sachverständigen genossen diese Bevorzugung nicht.

 

Diese Bevorzugung hat sich zwischenzeitlich überholt.

Die Gerichte greifen ausschließlich auf Sachverständige zurück, von deren Fachkompetenz sie sich durch erstellte Gutachten überzeugt haben. Besonders in den alten Bundesländern gibt es bei Gericht (hauptsächlich Zwangsversteigerungsverfahren) weit mehr Gutachten durch zertifizierte und freie Sachverständige als durch öffentlich bestellte Sachverständige. Von Anfang an gab es Bestrebungen, die Zertifizierung von Sachverständigen auf dem Niveau der öffentlichen Bestellung zu halten (tatsächlich wurde jedoch der Standard der öffentlichen Bestellung an den Standard der Zertifizierung angepasst), um so den Qualitätsstand der öffentlich bestellten Sachverständigen nach Europa hineinzutragen und auch, um beide Systeme, soweit es geht, kompatibel zu machen.

 

In der Praxis war aber immer wieder festzustellen, das Europa an der öffentlichen Bestellung keinerlei Interesse hatte und die Qualität des öffentlich bestellten Sachverständigen zwar in den Richtlinien nachzulesen war, die Praxis in der Regel jedoch eine andere Sprache sprach.

 

In der Zwischenzeit hat der Markt seine Entscheidung zu einem großen Teil getroffen und den gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine hohe Anerkennung und Fachkompetenz zugesprochen.

 

Bitte beachten Sie:

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger" und „Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Im Prinzip kann sich Jedermann so nennen.

Auch Gutachter, die nicht ausgebildet und nicht ausreichend qualifiziert sind bezeichnen sich als Sachverständige bzw. Gutachter und arbeiten auf dem Immobilienmarkt.

 

Umso wichtiger ist es für jeden Gutachtenauftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.